
3. Februar 2021: Maskenversorgung bei Arbeitslosengeld II-Bezug
Im Kampf gegen Corona hat sich gezeigt, dass das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen eine besonders wirkungsvolle Maßnahme darstellt und medizinische Masken eine weitaus höhere Schutzwirkung aufweisen. Aus diesem Grund gilt seit dem 25. Januar 2021 die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske u.a. im öffentlichen Personenverkehr, bei religiösen Veranstaltungen und beim Einkaufen. Da der Beschluss jedoch eine hohe finanzielle Belastung für Bezieher von Arbeitslosengeld II darstellt, sollen diese mit dem Angebot entsprechend aufgefangen werden. Die Verordnung zu der Maßnahme soll noch Ende der Woche im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Weiterführende Informationen sowie Antworten auf häufige Fragen in diesem Zusammenhang finden Sie auf der Webseite der Niedersächsische Staatskanzlei.