Corona-Regeln: Praktischer Fahrschulunterricht weiterhin möglich
Die SPD-geführte Landesregierung lässt praktischen Fahrschulunterricht unter Einhaltung der Abstands- und Kontaktregeln sowie bei Einhaltung des Hygienekonzepts trotz der Corona-Beschränkungen weiterhin zu. Der theoretische Fahrschulunterricht in Präsenz bleibt untersagt.
Weitere hilfreiche Informationen zu dem Thema können Sie dem folgenden
Auszug aus den Antworten auf häufig gestellte Fragen | FAQ des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung entnehmen (zitiert nach Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Stand heute):
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Welche Regelungen gelten zur Zeit für Fahrschulen?
Seit dem 11.1.2021 ist der theoretische Fahrschulunterricht in Präsenz untersagt (§ 14a der Corona-Verordnung).
Nach § 2 Absatz 3 Nr. 6 sind Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung von dem Verbot ausgenommen. Damit ist zum Beispiel der theoretische Fahrschulunterricht zum Erwerb der Klasse C oder D für angehende Berufskraftfahrer oder Fachkräfte im Fahrbetrieb usw. weiterhin zulässig.
Der praktische Fahrschulunterricht ist nach wie vor erlaubt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 3.2.2021, Az. 13 MN 37/21).
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Dürfen Fahrerlaubnisprüfungen weiterhin durchgeführt werden?
Ja, nach § 14a Satz 2 ist die Durchführung von Prüfungen zulässig. Das gilt auch für Fahrprüfungen.