Die SPD-geführte Landesregierung lässt praktischen Fahrschulunterricht unter Einhaltung der Abstands- und Kontaktregeln sowie bei Einhaltung des Hygienekonzepts trotz der Corona-Beschränkungen weiterhin zu. Der theoretische Fahrschulunterricht in Präsenz bleibt untersagt.

Weitere hilfreiche Informationen zu dem Thema können Sie dem folgenden
Auszug aus den Antworten auf häufig gestellte Fragen | FAQ des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung entnehmen
(zitiert nach Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Stand heute):

  • Welche Regelungen gelten zur Zeit für Fahrschulen?
    Seit dem 11.1.2021 ist der theoretische Fahrschulunterricht in Präsenz untersagt (§ 14a der Corona-Verordnung).
    Nach § 2 Absatz 3 Nr. 6 sind Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung von dem Verbot ausgenommen. Damit ist zum Beispiel der theoretische Fahrschulunterricht zum Erwerb der Klasse C oder D für angehende Berufskraftfahrer oder Fachkräfte im Fahrbetrieb usw. weiterhin zulässig.
    Der praktische Fahrschulunterricht ist nach wie vor erlaubt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 3.2.2021, Az. 13 MN 37/21).
  • Dürfen Fahrerlaubnisprüfungen weiterhin durchgeführt werden?
    Ja, nach § 14a Satz 2 ist die Durchführung von Prüfungen zulässig. Das gilt auch für Fahrprüfungen.