- Aus dem Plenarbrief März 2021 -
Nach den Landtagswahlen am vergangenen Sonntag, bei denen wir uns insbesondere für Malu Dreyer und die rheinland-pfälzische SPD gefreut haben, geht es heute in das reguläre Märzplenum. In Niedersachsen geht für uns als Landtagsfraktion die Arbeit kontinuierlich weiter. Wir haben viele Anträge und Gesetze zu beraten. Die Landesregierung hat richtigerweise die Corona-Verordnung bereinigt. Gleichzeitig ist die Weiterentwicklung der Infektionszahlen aber besorgniserregend.

Wir müssen alle weiterhin achtsam vor dem Virus bleiben und uns dabei gegenseitig in dieser Pandemie unterstützen. Gemeinsam werden wir diese Krise meistern können, wenn wir zusammenhalten. An dieser Stelle sei noch einmal allen Menschen gedankt, die dafür Sorge tragen, dass wir durch diese Zeit kommen: Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte, Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte – und viele weitere Menschen bei uns in Niedersachsen und in der gesamten Bundesrepublik.


Zu unseren Gesetzen und Anträgen (AUSZUG):

TOP 2 Aktuelle Stunde: Sportvereine - Motoren für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Gesundheit! Zukunft des Vereinssports sichern und weiterentwickeln (Drs. 18/8766; Antrag zur Aktuellen Stunde)

2,6 Millionen Frauen, Männer und Kinder sind in mehr als 9.400 Sportvereinen in ganz Niedersachsen in unzähligen Sportarten engagiert – also rund jede und jeder Dritte in unserem Land. Das Corona-Virus und seine Auswirkungen stellen uns alle weiterhin vor Herausforderungen. Für unsere Fraktion steht fest, dass unsere Sportvereine mit ihrer großartigen Arbeit weiterhin zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und Miteinander beitragen. Die vielen Ehrenamtlichen bringen uns mit ihrem großen Engagement ein Stück mehr Normalität in unseren Alltag. Sportliche Bewegung ist gerade bei Kindern und Jugendlichen essentiell für die physische und psychische Gesundheit. Wir sind der festen Überzeugung, dass der Sport zudem einen enormen Beitrag für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft leistet. So war in den vergangenen Monaten aus guten Gründen in Niedersachsen die sportliche und körperliche Betätigung unter Einhaltung der allgemeinen Vorgabe sowie der Hygiene- und Abstandsregeln an der frischen Luft durchgängig erlaubt. In den letzten Wochen ist der Sportbetrieb Schritt für Schritt wieder gelockert worden. Bei allen Maßnahmen hat der Gesundheitsschutz nach wie vor oberste Priorität. Aber gerade der Breitensport sorgt nicht nur für eine gesündere Gesellschaft, sondern überwindet Vorbehalte und fördert Menschen über alle gesellschaftlichen Schichten. Wir werden unseren Fokus daher auch weiterhin auf den Sport in Niedersachsen richten.


TOP 3b Entwurf eines Gesetztes über den Schutz und die Erhaltung von Wohnraum (Nds. Wohnraumschutzgesetz – NwoSchG) (Drs. 18/6159; Abschließende Beratung)

Das Wohnraumschutzgesetz wird den Kommunen neue Handlungsmöglichkeiten geben, um Mieterinnen und Mieter zu schützen und um gegen desolate Wohnverhältnisse vorgehen zu können, wenn Eigentümer ihren Pflichten nicht nachkommen. Gleichzeitig führen wir auch ein gesetzliches Zweckentfremdungsverbot ein. Wo der Wohnungsmarkt angespannt ist, sollen die Kommunen ein Satzungsrecht erhalten, mit dem sie die Umwandlung von knappem Wohnraum in Ferienwohnungen sowie spekulative Leerstände und Abriss verhindern können.



TOP 4
– Entwurf eines Gesetztes zur Änderung des Nds. Rettungsdienstgesetztes (Drs. 18/8095; Abschließende Beratung)

Das NRettDG soll zeitnah ergänzt werden, um vor allem für die kommunalen Träger des Rettungsdienstgesetzes möglichst eine größere Rechtssicherheit bei der Beauftragung von Hilfsorganisationen für die Erbringung von Leistungen des Rettungsdienstes zu erreichen. Dazu bedarf es einer ausdrücklichen Regelung als Grundlage für die Beauftragung von Dritten, dass die sowohl europarechtlich als auch national verankerte Bereichsausnahme zur Anwendung durch die Kommunen gelangen kann. Weiterhin wird als zusätzliches Rettungsmittel der Notarztkrankenwagen neben den dort bisher genannten aufgenommen und diese Bezeichnung folgerichtig geschützt. Von den am Rettungsdienst Beteiligten, insbesondere den Rettungsdienst- und Kostenträgern sowie den Hilfsorganisationen, wird seit Jahren eine Experimentierklausel für das NRettDG für erforderlich erachtet, um durch mögliche Modellprojekte von Trägern des Rettungsdienstes auf Änderungen in der Rettungsdienstpraxis schneller reagieren zu können, als dies durch Rechtsänderungen möglich wäre.



TOP 5
Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagespflege (Drs. 18/8713; Erste Beratung)

Eines der wichtigsten Kernanliegen für die Sozialdemokratie seit ihrer Entstehung war stets die Bildung – und zwar aus zwei Perspektiven. Einmal müssen wir dafür Sorge tragen, dass Bildungsungleichheiten abgebaut werden. Kurz und knapp: Wir wollen, dass der Zugang zu Bildung nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen darf. 2018 haben wir die Elterngebühren abgeschafft – das war ein Herzensprojekt von uns und eine Nettoentlastung für viele Menschen in Niedersachsen oft von mehreren Tausend Euro im Jahr. Andererseits stehen wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auch für das Engagement für mehr Qualität in der Bildung. Dazu haben wir die dritte Kraft in der Krippe eingeführt. Nun arbeiten wir als SPD hart daran, damit wir bald einen Stufenplan präsentieren können, der eine Perspektive für die dritte Fachkraft auch in der Kita aufzeigt. Klar ist: Wir lassen von unserem Plan für mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung nicht ab.


TOP 8Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Nds. Landeswahlgesetztes und des Nds. Kommunalwahlgesetzes (Drs. 18/8647; Erste Beratung)

Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die wahlrechtlichen Bestimmungen für die Wahl des Niedersächsischen Landtages und für die Kommunalwahlen mit den wahlrechtlichen Bestimmungen zur Bundestags- und Europawahl zu harmonisieren und in einigen Bereichen fortzuentwickeln. Hierzu sollen Regelungen zur Landtagswahl und zu den Kommunalwahlen an die aktuellen bundeswahlrechtlichen Regelungen angepasst werden. Mit diesem Gesetzentwurf sollen nun im Wesentlichen die bundeswahlrechtlichen Regelungen zur Assistenz bei der Ausübung des Wahlrechts übernommen und im niedersächsischen Landes- und Kommunalwahlrecht entsprechend eingeführt werden. Gleichzeitig soll das Landes- und Kommunalwahlrecht an praktische Erfahrungen angepasst und einige Regelungen im Niedersächsischen Landeswahlgesetz (NLWG) und im Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz (NKWG) fortentwickelt werden.


TOP 11Bericht der Enquetekommission “Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen – für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung“ (Drs. 18/8650)

Die Arbeit der Enquetekommission „Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen - für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung“ kommt mit der Veröffentlichung des vorliegenden Berichtes höchst erfolgreich zum Abschluss. Die Einsetzung der Kommission wurde am 10. Dezember 2018 vom Niedersächsischen Landtag beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt war deutlich, dass die Adaptionsfähigkeit des Gesundheitssystems durch den demografischen Wandel, den medizinischen Fortschritt und die zunehmende Digitalisierung mittelfristig stark herausgefordert sein würde. Doch erst die Corona-Pandemie hat uns vor Augen geführt, wie schnell sich die Leistungs- und Adaptionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu einer Frage von existenzieller Bedeutung entwickeln kann. Herzlichen Dank an alle Kommissionmitglieder - sowohl an die Abgeordneten als auch an die externen Sachverständigen - die sich den Herausforderungen des wichtigen Themenfeldes gestellt haben.



TOP 12
Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Neuregelung des Glückspielwesens in Deutschland (Glückspielstaatsvertrag 2021) (Drs. 18/8495; Abschließende Beratung)

Der geltende Glücksspielstaatsvertrag vom 15. Dezember 2011 tritt am 30. Juni 2021 außer Kraft. Die Staats- und Senatskanzleien der Bundesländer haben sich nach intensiven Verhandlungen als Anschlussregelung für den Zeitraum ab dem 1. Juli 2021 auf den Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrages 2021 einstimmig verständigt. Die Länder haben eine gemeinsame Lösung erreicht und damit eine Zersplitterung der Glücksspielregulierung in Deutschland verhindert. Ohne eine gemeinsame Lösung hätte es zu einem Nebeneinander von sehr engen Maßnahmen wie einem Beibehalt des Internetverbots einerseits und einer sehr weitergehenden Liberalisierung (Deregulierung) kommen können. Die neue Fassung enthält eine inhaltliche Weiterentwicklung der Glücksspielregulierung in Deutschland, wobei die bisherigen Ziele des Glücksspielstaatsvertrages unverändert beibehalten werden. Zugleich soll es privaten Anbietern unter strengen Bedingungen ermöglicht werden, bestimmte weitere – bislang in Deutschland verbotene – Online-Glücksspiele anzubieten, um Spielerinnen und Spielern eine legale, sichere Alternative zu den auf dem Schwarzmarkt angebotenen Spielen zu bieten.


TOP 13Entwurf eines Gesetztes zur Änderung des Nds. Straßengesetztes (Drs. 18/8585; Abschließende Beratung)

Ziel dieses Gesetzes ist es, die Durchführung von Planungs- und Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung im Anwendungsbereich des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) unter den Bedingungen der anhaltenden COVID-19-Pandemie über den 31. März 2021 hinaus sicherzustellen.
Weiterhin ändern wir in diesem Zuge auch das Niedersächsische Hochschulgesetz. Nachdem sich der Landtag bereits mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2021 entschieden hatte, die individuelle Regelstudienzeit für im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021 oder Sommersemester 2021 immatrikulierte und nicht beurlaubte Studierende um ein Semester zu verlängern, sieht die Neufassung unter den dort genannten Voraussetzungen eine Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit um zwei Semester vor. Denn aus der Pandemie resultieren auch weiterhin deutliche Modifizierungen und Einschränkungen im Lehr- und Prüfungsbetrieb der Hochschulen, was Auswirkungen auf die Möglichkeiten der Studierenden hinsichtlich einer zielgerichteten Fortführung des Studiums haben kann. Deshalb ist es angemessen, die individuelle Regelstudienzeit weiter zu erhöhen. Und zusätzlich wird eine Verordnungsermächtigung geschaffen, um auf den weiteren Verlauf der Pandemie reagieren zu können. Dies ist ein starkes, zukunftsorientiertes Signal und Ausdruck dafür, dass das Land die Sorgen und Wünsche der Studierenden ernst nimmt.


TOP 26 Einsatz künstlicher Intelligenz zur Suizidprävention und Verbesserung der Sicherheit in niedersächsischen Justizvollzugsanstalten (Drs. 18/8729; Erste Beratung)

Bundesweit wird der Einsatz intelligenter Kameratechnik in einer Reihe von Projekten erprobt, so u. a. auch im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen zur Suizidprävention. Durch eine Beobachtung des Haftraums von suizidgefährdeten Gefangenen mittels ereignisgesteuerter Kameratechnik sollen kritische Situationen, die auf ein Suizidgeschehen hindeuten, frühzeitig erkannt werden. Im Alarmfall kann der Justizvollzugsbeamte sofort eingreifen und den Suizidversuch unterbinden. Der Einsatz einer kameragestützten intelligenten Situations- und Gegenstandserkennung ist auch bei Aufenthalten von Gefangenen im Freien im Rahmen sogenannter Freistunden denkbar, um z. B. die Übergabe verbotener Gegenstände zwischen Gefangenen oder das Entstehen einer körperlichen Auseinandersetzung frühzeitig erkennen zu können.
Wir wollen im Zuge der parlamentarischen Beratungen zum Niedersächsischen Vollzugsgesetz die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz sogenannter künstlicher Intelligenz mittels kamerabasierter Situations- und Gegenstandserkennung zur Suizidprävention und zur Erhöhung der Sicherheit in niedersächsischen Justizvollzugsanstalten schaffen. Weiterhin bitten wir das Justizministerium, unverzüglich ein Ausschreibungsverfahren für ein Forschungsprojekt mit geeigneten Anbietern vorzubereiten, sodass unmittelbar nach Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen die innovative Technik in geeigneten Justizvollzugsanstalten erprobt werden kann.

Das Plenum kann über den NDR live verfolgt werden.

Die Tagesordnung kann hier eingesehen werden.


In den Plenarbriefen werden alle Gesetzesentwürfe und Anträge, die im Plenum des Niedersächsischen Landtags behandelt werden, aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion vorgestellt und erläutert. Sie geben einen Überblick über die Arbeit im Parlament. Die Plenarbriefe erscheinen regelmäßig vor den Abstimmungen.

Die Plenarbriefe stehen auf der Webseite unserer Fraktionsvorsitzenden Johanne Modder zum Download zur Verfügung: www.johanne-modder.de