"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren." So lautet Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Am 10. Dezember 1948 wurden die Menschenrechte von den Vereinten Nationen definiert und durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) festgehalten. Am internationalen Tag der Menschenrechte, auch bekannt als "Human Rights Day", wird jährlich an sie erinnert.

DSK

Menschenrechte gelten bedingungslos und werden jeder Person dieser Welt angeboren. Menschenrechte sollen als Maßstab für gesellschaftliches Miteinander sowie als Vorgabe für Staaten gesehen werden. Doch noch immer werden weltweit Menschenrechtsverletzungen begangen. Die Mehrheit der Weltbevölkerung muss unter schwierigen Alltagsbedingungen leben bzw. überleben, und auch in Europa werden noch heute Menschenrechte gebrochen.

Mit der Aktion "Grünes Licht für Aufnahme!" werben in diesem Jahr verschiedene Akteurinnen und Akteure aus der Zivilgesellschaft um Solidarität mit den Geflüchteten an der Grenze zu Belarus und fordern ihre Aufnahme. Weitere Informationen unter: https://seebruecke.org

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: