Die Abgeordneten kommen zur Plenarsitzung im März zusammen und das März-Plenum bietet der SPD gleich die Möglichkeit erste Punkte aus der auf der Klausurtagung beschlossenen Cuxhavener-Erklärung anzustoßen und in die Umsetzung zu bringen.

Besondere Bedeutung wird aber zunächst in diesem Plenarabschnitt die Einsetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode (PUA) haben. Der dem PUA zugrundeliegende Sachverhalt ist aus Sicht der SPD-Fraktion ganz klar, es gibt schlicht nichts zu untersuchen.

Es ist unwahr, wenn die CDU-Fraktion von Rechtswidrigkeit bei der Beförderung der Büroleiterin des Ministerpräsidenten spricht. Die Änderung der Verwaltungspraxis gilt auch für alle künftigen Fälle dieser Art. Anders als die CDU behauptet, handelt es sich gerade nicht um eine Einzelfallentscheidung. Das alles weiß die CDU-Fraktion natürlich auch, da es ausführliche Unterrichtungen der Landesregierung in den Ausschüssen gegeben hat und die CDU-Fraktion von ihrem Recht auf Akteneinsicht Gebrauch gemacht hat. Die Union betreibt offenkundig eine Skandalisierung der Regierungspolitik und versucht damit, eigene Defizite bei den Sachthemen zu überdecken. Noch einmal: Der Sachverhalt liegt offen. Die SPD hat nichts zu verbergen, daher gibt es auch nichts aufzudecken und zu untersuchen.

Es spricht Bände, dass die CDU die sofortige Einsetzung nicht mitträgt. Die SPD-Fraktion ist arbeitsfähig zu sofort. Die CDU ist es nicht und belegt, dass dieser Antrag reine Show ist.

Hochschulentwicklungsvertrag

Neben der Einsetzung des PUA wird die SPD-Fraktion mit ihrer Aktuellen Stunde den Hochschulentwicklungsvertragthematisieren. Der Vertrag verwirklicht sozialdemokratische Hochschulpolitik, verbessert die Lage der Studierenden genauso wie der Lehrenden. Die Kabinettsbefassung am gestrigen Dienstag bietet daher einen guten Anlass, den Hochschulentwicklungsvertrag im Plenum zu behandeln und zu verdeutlichen, wie die Zusammenarbeit zwischen dem Land und seinen Hochschulen in den Bereichen Forschung und Lehre in den kommenden Jahren gestaltet werden soll.

Der Hochschulentwicklungsvertrag setzt sich für eine starke Hochschullandschaft ein, die die Fachkräfte für morgen ausbildet, bahnbrechende Forschung leistet und ihre Erkenntnisse in Wirtschaft und Gesellschaft einbringt. Daneben werden den Hochschulen mehr Freiheiten und Selbstverantwortung eingeräumt sowie mehr finanzielle Sicherheiten und gute Arbeitsbedingungen ermöglicht. Ziel ist es, den Hochschulstandort Niedersachsen attraktiv zu gestalten und die Zukunftsfähigkeit zu sichern.

Verlängerung der Schwerpunktschulen

Mit dem seitens der Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf zur Novelle des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) setzt sich die SPD-Fraktion für die Verlängerung der Schwerpunktschulen über den 31. Juli 2024 hinaus ein. Zudem möchte sie den Schulträgern bzw. den Kommunen mehr Zeit geben, bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit umzusetzen, die sich aufgrund verschiedener Krisen in den vergangenen Jahren verzögert haben. Andererseits will die SPD-Fraktion, dass Landeselternrat und Landesschülerrat künftig auch mit der Hälfte seiner gewählten Vertreterinnen und Vertreter beschlussfähig ist, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass bereits heute mitunter die Beschlussfähigkeit gefährdet sein kann, da es u.a. aufgrund von Personalmangel nicht zu der erforderlichen Anzahl an gesetzlichen Vertretern in den jeweiligen Gremien kommt.

Neben der Aktuellen Stunde und dem Gesetzesentwurf zur Novelle des NSchG bringt die SPD-Fraktion im Rahmen des März-Plenums vier Entschließungsanträge zur Erstberatung ein.

Rednerpult

Unsere Anträge

  • „Situation von häuslicher Gewalt Betroffenen verbessern – Modellprojekt „Psychosoziale Prozessbegleitung“ in Gewaltschutzverfahren fördern und umsetzen“
    Zur effektiven Bekämpfung häuslicher Gewalt gehört gleichzeitig auch ein effektiver Gewaltschutz. Mit der psychosozialen Prozessbegleitung besteht in Niedersachsen seit mehreren Jahren ein hoch-qualifiziertes Angebot, um Menschen in der Belastungssituation eines Strafverfahrens zu unterstützen. Die psychosoziale Prozessbegleitung soll die Opfer von Gewalttaten in Rahmen von Gerichtsprozessen bestmöglich unterstützen. So sollen diese bspw. in ihrer Entscheidung gestärkt und bei den Herausforderungen des gerichtlichen Prozesses entlastet werden. Dabei sollen zunächst vorrangig die Gewaltschutzverfahren in den Fokus genommen werden, um das Gewalterleben der Betroffenen effektiv zu beenden und diese bei der Wahrnehmung ihrer Rechte optimal zu unterstützen.
    Die von der psychosozialen Prozessbegleitung angewandten Methoden und Standards haben sich seit ihrer Einführung bewährt und zu einer Stärkung der Verletzten in Strafverfahren geführt. Die SPD will die Prozessbegleitung daher auch auf Gewaltschutzanordnungsverfahren – zunächst in Modelprojekten – ausweiten. Eine anschließende Evaluierung soll dann als Grundlage für eine dauerhafte Entscheidung herangezogen werden, ob die psychosoziale Prozessbegleitung auch auf andere Verfahren, als die des Strafprozesses, ausgeweitet werden soll.
  • „Niedersachsen ist und bleibt wehrhaft – Rechtsextreme Straftaten konsequent bekämpfen und einordnen, Aufklärung über rechtsextremistische Bedrohungen vorantreiben und Sicherheitsbehörden stärken!“
    Nicht erst seit der im Januar 2024 veröffentlichten Recherche von CORRECTIV wissen wir, dass der Rechtsextremismus die größte Gefahr für unseren demokratischen Rechtsstaat und unser freiheitliches Zusammenleben darstellt. Ihm entschlossen entgegenzutreten, ist nicht nur unser aller Ziel, sondern auch unser ureigenes Selbstverständnis als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten. Die Unterstützung zivilgesellschaftlichen Engagements und zivilgesellschaftlicher Initiativen, die Stärkung von Gedenkstätten und politischer Bildung, die Erarbeitung eines Landesdemokratiefördergesetzes sind zentrale Bausteine, um die Wehrhaftigkeit unseres demokratischen Rechtsstaates sicherzustellen.
    In der Cuxhavener Erklärung hat die SPD-Fraktion sich klar dazu bekannt, dass sie bei der Verteidigung unserer Demokratie fest an der Seite der Sicherheitsbehörden und der Zivilgesellschaft stehen. Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag will die SPD untermauern, dass der Polizei und dem Verfassungsschutz alle notwendigen Mittel bereitgestellt werden müssen, derer es bedarf, um Extremismus erfolgreich zu bekämpfen. Zum anderen gilt es, die statistische Erhebung und Zuordnung von rechtsextremistischen Straftaten zu evaluieren sowie die Forschung im Bereich des Rechtsextremismus weiterhin zu unterstützen, um auch künftig auf wissenschaftlicher Grundlage Erkenntnisse zu gewinnen, welche Verflechtungen in der rechtsextremistischen Szene herrschen.
  • "Niedersachsens Mooroffensive vorantreiben“
    Niedersachsen verfügt über die meisten Moorflächen in Deutschland. Insgesamt liegen hier mehr als die Hälfte aller Hochmoore und ca. 18 Prozent aller Niedermoore, von denen etwa 70% landwirtschaftlich genutzt werden. Moore sind für den Klimaschutz von enormer Bedeutung. Durch die Trockenlegung für die Bewirtschaftung werden große Mengen Treibhausgase in die Atmosphäre entlassen, die rund elf Prozent der niedersächsischen Gesamtemissionen ausmachen. Auch deshalb kommt den Moorflächen im Rahmen der Einhaltung der Bund-Länder Zielvereinbarung zum Klimaschutz eine wesentliche Bedeutung zu. Die SPD-Fraktion bekennt sich klar zu dem vereinbarten Ziel zwischen Bund und Ländern bis zum Jahr 2030 die jährlichen Treibhausgasemissionen aus Moorböden um mindestens 5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu reduzieren, da sich Niedersachsen als Moorland Nr. 1 seiner besonderen Verantwortung bewusst ist. Effektiver und langfristiger Klimaschutz kann nur mit einem ausreichenden Moorbodenschutz funktionieren. Vor diesem Hintergrund will die SPD-Fraktion mit dem Entschließungsantrag eine zentrale Steuerungseinheit auf den Weg bringen, die von den etablierten Kompetenzen profitieren soll, ohne dabei Doppelstrukturen aufzubauen. Weitere Maßnahmen umfassen die Wiedervernässung von Moorflächen, die Förderung klimafreundlicher Bewirtschaftungsformen und des Ausstiegs aus der Torfnutzung, um Zukunftsperspektiven zu eröffnen, die über den Ablauf der Moorabbaugenehmigungen hinausgehen.
  • „Stärkung der maritimen Wirtschaft in Niedersachsen durch nachhaltiges Recycling“
    Letzter Tagesordnungspunkt des Plenums wird die Erstberatung des Antrags zum nachhaltigen Recycling von Schiffen sein. Das Abwracken ausgedienter Schiffe findet aktuell vornehmlich in südasiatischen Ländern statt und entspricht oft nicht den aktuellen Umweltschutz- und Arbeitssicherheitsstandards. Mit der Hong Kong International Convention for the Safe and Environmentally Sound Recycling of Ships (HKS) treten am 26. Juni 2025 verbindlich definierte Standards für das Schiffsrecycling in Kraft, um eine Kreislaufwirtschaft im Schiffbau zu fördern. Die schiffbaulichen Kompetenzen in niedersächsischen Hafenstandorten ermöglichen eine hochwertige Zerlegung, Instandsetzung und Wiederverwertung von maritimen Komponenten mit großem Wertschöpfungspotenzial. Mit dem Antrag will die SPD-Fraktion die Weichen stellen, das maritime Recycling in Niedersachsen weiter zu stärken, Umweltbelastungen zu verringern, neue Arbeitsplätze in Niedersachsen zu schaffen und die Wertschöpfung zu erweitern.

Die aktuelle Tagesordnung und das Plenum können über die Internetseite des Niedersächsischen Landtags live mitverfolgt werden.

In den Plenarbriefen werden alle Gesetzesentwürfe und Anträge, die im Plenum des Niedersächsischen Landtags behandelt werden, aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion vorgestellt und erläutert. Sie geben einen Überblick über die Arbeit im Parlament. Die Plenarbriefe erscheinen regelmäßig vor den Abstimmungen.