Der Interkulturelle Rat in Deutschland hat einen Rechtshilfefonds eingerichtet, aus dessen Mitteln junge Deutsche unterstützt werden können, die aufgrund des Optionszwangs vom Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft bedroht sind.

Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht sieht vor, dass junge Deutsche mit mehreren Staatsbürgerschaften sich bis zum Alter von 22 Jahren für eine dieser Staatsbürgerschaften entscheiden müssen. Jungen Deutsche, die an ihrer mehrfachen Staatsbürgerschaft festhalten möchten, droht im Zuge dieses Verfahrens der Verlust ihrer deutschen Staatsbürgerschaft.

Um diese Menschen vor Gericht zu unterstützen, ihre mehrfache Staatsangehörigkeit behalten zu dürfen, hat der Interkulturelle Rat in Deutschland, ein Zusammenschluss von Menschen unterschiedlicher Herkunft und Nationalität sowie aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen wie Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, Religionsgemeinschaften, Migranten- und Menschenrechtsorganisationen, Kommunen und staatlichen Stellen, Medien, Wissenschaft und Sport, gemeinsam mit der Bertelsmann-Stiftung, der Evangelischen Kirche und dem Diakonischen Werk in Hessen und Nassau, der IG Metall und der Open Society Justice Initiative einen Rechtshilfefonds eingerichtet.

Die Landtagsabgeordnete Doris Schröder-Köpf, die zugleich niedersächsische Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe ist, begrüßte die Einrichtung des Rechtshilfefonds. Sie forderte zugleich die Abschaffung der Optionspflicht und erklärte: „Rot-Grün hatte bei der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 1999 für die Möglichkeit mehrfacher Staatsbürgerschaften eingesetzt. Die unionsregierten Bundesländer haben dies damals verhindert. Die Optionspflicht ist überholt und diskriminiert junge Menschen, die hier ihre Heimat haben, ihre familiären Wurzeln aber nicht kappen wollen.“ Schröder-Köpf bezeichnete den Optionszwang als widersinnig, da er Menschen aus der deutschen Gesellschaft ausschließe, die längst in diese integriert seien und sich zum Teil für sie engagierten.

Informationen zu dem Rechtshilfefonds wie auch zu den rechtlichen und historischen Hintergründen der Optionspflicht gibt es auf der Homepage