Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie schafft der Bundestag endlich die Voraussetzungen für die digitale Kandidierendenaufstellung. Ab Februar können die Parteien ihre Kandidierenden ohne Versammlung benennen. Eine endgültige Brief- oder Urnenwahl wird allerdings weiterhin notwendig sein.

Die Bundestagswahl rückt immer näher, und vielerorts laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren. In den kommenden Wochen stehen Parteitage auf den verschiedenen Ebenen sowie Regionalversammlungen an, auf denen wir unsere Kandidatinnen und Kanditaten vorstellen möchten. Doch aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens stellen physische Treffen in größeren Gruppen ein hohes Risiko dar, sodass bereits viele Veranstaltungen abgesagt und verschoben wurden.

Am Donnerstag, 14. Januar 2021 hat der Bundestag festgestellt, "dass die Durchführung von Versammlungen für die Wahl der Wahlbewerber und der Vertreter für die Vertreterversammlungen zumindest teilweise unmöglich ist".
Heute wird nun der Weg für digitale Kandidierenden­aufstellungen frei gemacht und die sogenannte COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung im Bundestag beschlossen.

Auch wenn Präsenzversammlungen prinzipiell weiterhin möglich bleiben sollen, können wir nun auf die jeweilige Corona-Situation vor Ort entsprechend flexibel reagieren.


Ein ausführlicher Bericht dazu ist heute auch im vorwärts erschienen.