Innenminister Pistorius hat die Niedersächsischen Ausländerbehörden heute im Vorgriff auf die zu erwartende stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung angewiesen, Ausländer, die von der Regelung profitieren können, nicht abzuschieben.

Pistorius sagt: „Die stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung war längst überfällig und ich freue mich, dass jetzt endlich auch auf Bundesebene ein breiter politischer Konsens besteht.

Durch die Vorgriffsregelung wollen wir das Signal senden, dass die Menschen, die sich mit ihren Familien seit Jahren trotz bestehender Ausreiseverpflichtung vorbildlich integriert haben, nun berechtigte Aussicht auf ein Aufenthaltsrecht und damit eine Langzeitperspektive für einen Bleiberecht in Deutschland haben."

Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius hatte sich bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin gemeinsam mit den anderen sozialdemokratischen Vertretern der Arbeitsgruppe Justiz und Inneres für die neue, stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung für gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, stark gemacht. SPD und CDU haben in ihrem Koalitionsvertrag die Vereinbarung getroffen, eine entsprechende Regelung in das Aufenthaltsgesetz aufzunehmen. Der entsprechende Gesetzesentwurf wird voraussichtlich noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden.

Dadurch können die niedersächsischen Ausländerbehörden in den Fällen von Abschiebungen ausreisepflichtiger Ausländerinnen und Ausländer von Abschiebungen absehen, in denen zu erwarten ist, dass sie aufgrund ihrer nachhaltigen Integration von der Bleiberechtsregelung begünstigt werden könnten.

Bislang gab es zwar auch Bleiberechtsregelungen für lange hier lebende, sozial und wirtschaftlich gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer. Allerdings waren diese allesamt stichtagsabhängig, so dass viele aus formalen Gründen trotz nachhaltiger Integration nicht begünstigt werden konnten. Auch die gesetzliche Bleiberechtsregelung nach §104a AufenthG bot deshalb keine angemessenen Lösungen, weil die potentiellen Antragsteller zu einem bestimmten Stichtag (hier: 1. Juli 1999 bzw. 1.7.2001) nach Deutschland eingereist sein mussten. Soweit diesem Personenkreis nicht über das novellierte Härtefallverfahren Perspektiven eröffnet werden können, müsste der Aufenthalt beendet werden.

Zukünftig soll eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung einfachere Möglichkeiten beinhalten, ein Aufenthaltsrecht zu erlangen. Die Beurteilung des dauerhaften Bleiberechts in Deutschland soll sich danach richten, wie gut sich die Menschen innerhalb eines Zeitraum von mindestens sechs (Eltern mit minderjährigen Kindern) bzw. acht Jahren tatsächlich integriert haben - unabhängig von dem Datum ihrer Einreise nach Deutschland.