Heute kommen wir zur Plenarsitzung im Mai zusammen und werden den zweiten Nachtrag zum Haushalt 2022/2023 verabschieden. Er umfasst 776 Millionen Euro, wovon rund die Hälfte, 362 Millionen Euro, direkt an die Kommunen weitergegeben werden. Mit Hilfe dieser Gelder sollen sie in die Lage versetzt werden, die Aufnahme und Versorgung geflüchteter Menschen weiterhin zu gewährleisten. Neben den Mitteln für die Kommunen sind weitere wichtige politische Projekte im Nachtrag enthalten.

  • Mit der Erhöhung der Zulage für die Landesbeamtinnen und -beamten bei der Polizei, der Feuerwehr, im Justizvollzug und in der Steuerfahndung würdigen wir die herausragende Arbeit dieses Personenkreises für unsere Gesellschaft. Mit 180 Euro pro Monat erhalten sie in Niedersachsen nun die höchste Zulage im Ländervergleich. Insgesamt werden im Nachtragshaushalt für die zweite Jahreshälfte rund 7,8 Millionen Euro für die Anpassung der Polizeizulage, Feuerwehrzulage, Justizvollzugszulage und Steuerfahndungszulage bereitgestellt.
  • Mit der vollständigen Schulgeldfreiheit für alle Ausbildungsberufe setzen wir einen wichtigen Akzent und schließen zugleich eine Gerechtigkeitslücke im Ausbildungssystem. Konkret betrifft dies die Auszubildenden in der Heilerziehungspflege, Heilpädagogik, Diätassistenz, Orthoptik, medizinische Bademeisterinnen und Bademeister sowie Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA). Dafür stehen rund 1,9 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Wir bringen die Inklusion an Niedersachsens Schulen weiter voran. Hierfür stellen wir 3,5 Millionen Euro für 100 Vollzeitstellen für pädagogische Fachkräfte zur Verfügung. Neben Neueinstellungen können hier auch bisherige Teilzeitstellen zur Erfüllung des sonderpädagogischen Förderbedarfs aufgestockt werden.
  • Eine gesunde Ernährung der Kinder darf in unserer Gesellschaft nicht am Geld scheitern. Deswegen weiten wir das Schulobstprogramm an Niedersachsens Schulen aus und stellen dafür rund 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. So sichern wir das bestehende Angebot trotz insgesamt steigender Preise ab und weiten es auf die Klassen 5 und 6 an weiterführenden Schulen aus.

In unserer Aktuellen Stunde mit dem Titel „Fachkräfte finden und binden - nur mit Guter Arbeit!“ wollen wir die Möglichkeiten der Fachkräftegewinnung für unser Land diskutieren. Unser Arbeitsminister Dr. Andreas Philippi wird außerdem die neue Fachkräfteinitiative Niedersachsen unter seiner Federführung vorstellen. Zu den Maßnahmen gehören vor allen Dingen die Stärkung der dualen Berufsausbildung und Berufsorientierung, die verbesserte Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und die Einrichtung von Fachkräfteservicecentern des Landes. Gleichzeitig sollen insbesondere für die Bereiche Mobilität, Gesundheit, Pflege und die Energie- und Klimaberufe eigene, zusätzliche Konzepte entwickelt werden.

Rednerpult

In unserer Fragestunde bitten wir unsere Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann um eine Einschätzung zum Gesetz gegen digitale Gewalt im Internet. Bereits in der Norderneyer-Erklärung vom 7. März 2023 hatten wir als Fraktion betont, dass jedweder Form von Gewalt und Hass auch im digitalen Raum entschieden entgegengetreten werden müsse. Mit dem Gesetz gegen digitale Gewalt im Internet sollen Betroffene, die im Internet beleidigt, bedroht, gestalkt, verunglimpft oder verletzt werden, die Möglichkeit erhalten, schnell und unkompliziert die Löschung von Posts oder die Sperrung oder Löschung der Täter-Accounts bei dem Amtsgericht zu erwirken.

Neben der Aktuellen Stunde und der Fragestunde haben wir vier Gesetzesinitiativen in das Verfahren gegeben:

  • Gesetzentwurf zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)“: In Anbetracht der dringenden klimapolitischen Herausforderungen spielen die Erzeugung und Nutzung Erneuerbarer Energien eine immer wichtigere Rolle. Mit der Änderung der NBauO vereinfachen wir den Ausbau der Erneuerbaren Energien und passen die Regelung an die Lebensrealität an. Aber: Auch Scheunenfeste sind von der NBauO betroffen. Uns ist daran gelegen, diese Feste weiterhin zu ermöglichen. Gleichzeitig muss die Sicherheit der Feiernden gewährleistet sein, ohne die Veranstalterinnen und Veranstalter vor übertriebene Hürden im Rahmen der Beantragung zu stellen.
  • Gesetzentwurf zu Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG)“: Mit dem Zuzug geflüchteter Kinder aus der Ukraine sowie einem anhaltenden Fachkräftemangel hat das Land im Sommer 2021 entschieden, vorrübergehend die Anforderungen an pädagogische Kräfte in den Randzeiten der Betreuung und Förderung aufzuweichen. Idealerweise wäre die Betreuung und Förderung in KiTas dauerhaft durch pädagogische Fachkräfte sichergestellt. Dies entspricht jedoch nicht der Arbeitsmarktlage in Niedersachsen. Um Schließungen und den Ausfall von Betreuungsangeboten zu vermeiden, wird daher ein gestuftes Verfahren fortgesetzt, das sich bereits in den vergangenen 1,5 Jahren bewährt hat.
  • Änderung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG)“: Die Gesetzesänderung setzt ein wichtiges Anliegen aus dem Koalitionsvertrag um. Die Regionalisierungsmittel werden erhöht, um den Nahverkehr zu sichern und auszubauen. Dabei werden die Gelder fair und nach transparenten Kriterien verteilt. Zudem wird nun geregelt, dass die Dynamisierung der Regionalisierungsmittel vom Bund künftig direkt an die beteiligten Nahverkehrsunternehmen weitergegeben wird.
  • Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG): Personalvertretungen spielen eine wichtige Rolle bei der Organisation und Durchführung der Aufgaben der Landes- und Kommunalverwaltungen und für die Artikulation und Einbeziehung der Interessen der dort Beschäftigten. Mit dem Gesetzentwurf soll das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz (NPersVG) insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung weiterentwickelt werden. Sprich: Die guten Erfahrungen mit Sitzungen der Personalvertretungen als Video- oder Telefonkonferenzen während der COVID-19-Pandemie sollen in allgemeine Regelungen umgesetzt werden.

Ebenso bringen wir auch in diesem Plenarabschnitt vier Entschließungsanträge zur Erstberatung ein. Unsere Anträge im Einzelnen:

  • Gute Personalausstattung im niedersächsischen Justizvollzug sicherstellen – belastbares Personalbemessungssystem entwickeln und umsetzen: Der Justizvollzug hat zwei grundlegende Aufgaben. Er soll die Gefangenen für ein Leben ohne weitere Straftaten befähigen und gleichzeitig die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten schützen. Die damit verbundene hoch anspruchsvolle Arbeit in den Justizvollzugsanstalten muss als solche gewürdigt werden. Sie erfordert Durchsetzungsfähigkeit und ein hohes Maß an Toleranz und Empathie im Umgang mit Menschen. Durch die hohe Arbeitsbelastung in den Justizvollzugsanstalten wird die Arbeit der Justizvollzugsbediensteten mit den Gefangenen deutlich erschwert. Nicht zuletzt spiegelt sich auch in den Justizvollzugsanstalten die kulturelle Vielfalt Niedersachsens wider, sodass Beamtinnen und Beamte vermehrt interkulturelle Kompetenzen benötigen. Wir bitten daher die Landesregierung, den Personalbedarf in den Justizvollzugsanstalten neu zu bewerten.
  • Kein Platz für Gewalt an Frauen und Mädchen: Istanbul Konvention strategisch und ressort-übergreifend umsetzen - Koordinierungsstelle einrichten: Es ist unser Anspruch, dass alle Menschen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft und sozialer Lage sicher und gewaltfrei in Niedersachsen leben können. Dies gilt für den öffentlichen Raum in gleichem Maße wie für das private Umfeld. Auch im digitalen Raum dürfen verbale Angriffe, Bedrohungen und Einschüchterungen keinen Platz finden. In Deutschland wird jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer und / oder sexualisierter Gewalt. Etwa jede vierte Frau wird mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexualisierter Gewalt durch ihren aktuellen oder durch ihren früheren Partner. Gewalt gegen Frauen und Mädchen muss flächendeckend verhindert und bekämpft werden. Gewaltschutz ist eine ressortübergreifende Aufgabe und erfordert eine Gesamtstrategie. Wir bitten daher die Landesregierung, eine Koordinierungsstelle einzurichten. Sie soll politische und weitere Maßnahmen bewerten und die ressortübergreifende Umsetzung unterstützen.
  • Erweiterung der Polizeilichen Kriminalstatistik und weiterer polizeilicher Lagebilder": Gewalt gegen Einsatz- und Rettungskräfte, gegen Frauen oder auch queere Menschen sind nicht hinnehmbar und zurecht immer wieder Thema in der Öffentlichkeit. Dabei fehlt jedoch häufig die Faktengrundlage, da die Angriffe nicht zuverlässig statistisch erfasst werden. Das erschwert nicht nur die Diskussion, sondern führt auch dazu, dass der Umfang der Probleme nicht klar benennbar ist. Wir bitten daher die Landesregierung, diese Fälle entsprechend gesondert zu erfassen und sich gleichzeitig auf Bundesebene dafür stark zu machen, dass auch dort die Kennzahlen entsprechend sichtbar gemacht werden.
  • Landesweite Katzenschutzverordnung einführen - Tierleid beenden, Kastration, Kennzeichnung und Registrierung zur Pflicht machen": Die hohe Zahl an Fundkatzen, streunenden Katzen und aus Überforderung abgegebenen Jungtieren überlasten vielerorts die Tierheime und Auffangstationen. In Niedersachsen wird von bis zu 200.000 verwilderten Hauskatzen ausgegangen, die unter anderem für Wildvögel, Bodenbrüter und Reptilien ein Problem darstellen. Um dem Problem des mangelnden Tierwohls zu begegnen, bestehen derzeit rund 170 Katzenschutzverordnungen, die in knapp 480 niedersächsischen Städten und Gemeinden gelten. Da die Problematik kaum regional spezifisch ist, besteht der Bedarf nach einer einheitlichen, landesweiten Regelung. Wir bitten daher die Landesregierung, eine landesweit gültige Katzenschutzverordnung einzuführen, die eine Pflicht zur Kastration von Hauskatzen beinhaltet.

Das Plenum kann über den NDR live verfolgt werden.

Die Tagesordnung kann hier eingesehen werden.

In den Plenarbriefen werden alle Gesetzesentwürfe und Anträge, die im Plenum des Niedersächsischen Landtags behandelt werden, aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion vorgestellt und erläutert. Sie geben einen Überblick über die Arbeit im Parlament. Die Plenarbriefe erscheinen regelmäßig vor den Abstimmungen.